Wenn jemand stirbt, laufen Fristen.
Die kürzeste beträgt sechs Wochen. Wer sie verpasst, haftet unter Umständen für Schulden, die ihm nie gehört haben. Das Nachlassportal sortiert, was wann zu tun ist — ruhig, verständlich und in der richtigen Reihenfolge.
Kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Ein Konto brauchen Sie nur, wenn Sie den Fortschritt über mehrere Geräte behalten wollen.
Die wichtigsten Fristen
- 6 Wochen
- Erbe ausschlagen
- § 1944 BGB
- 3 Werktage
- Sterbefall anzeigen
- § 28 PStG
- 3 Monate
- Finanzamt informieren
- § 30 ErbStG
- 2 Jahre
- Grundbuch gebührenfrei berichtigen
Wo stehen Sie?
Ein Todesfall ist eingetreten
Was in den ersten Tagen zu tun ist: Totenschein, Standesamt, Bestattung, Fristen.
Einen Nachlass regeln
Erbschein, Ausschlagung, Finanzamt, Konten, Verträge — in der richtigen Reihenfolge.
Eine Immobilie geerbt
Grundbuch, Bewertung, Steuer und die Frage: halten, vermieten oder verkaufen.
Selbst vorsorgen
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und digitaler Nachlass.
Warum es diese Seite gibt
Nach einem Todesfall sind Angehörige mit einer Menge Formalien konfrontiert, von denen sie vorher nichts wussten — und das in der Woche, in der sie am wenigsten Kraft dafür haben. Die Informationen dazu liegen verstreut bei Standesämtern, Nachlassgerichten, Finanzämtern und Versicherungen, jede Stelle nur für ihren Ausschnitt.
Das Nachlassportal bringt diese Schritte in eine Reihenfolge und macht sichtbar, welche davon eine Frist haben. Wo es individuell wird — bei Schulden im Nachlass, bei Streit unter Erben, bei größeren Vermögen — sagen wir das deutlich und verweisen an die Stellen, die das dürfen.